„Die Landesregierung will engen Mitarbeitern den Weg zum Beamtenstatus eröffnen. SPD und Beamtenbund wittern eine Versorgungsaktion der Grünen vor der Wahl“ – entsprechende Sätze samt einem Kommentar sind der Stuttgarter Zeitung vom 22. August 2024 zu lesen. Ins Rollen gebracht hat diese Geschichte der SPD-Abgeordnete Sascha Binder mit einer parlamentarischen Anfrage, mit der er Antworten über Sinn und Zweck einer neuen „Laufbahn des höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienstes“ einfordert.
Dieser parlamentarische Vorstoß hatte den Autor der Geschichte auf den Plan gerufen. Er wandte sich im Rahmen seiner Recherche auch an den BBW-Vorsitzenden Kai Rosenberger, der gegenüber dem StZ-Redakteur unumwunden einräumte, dass seine Organisation das Vorhaben äußerst kritisch bewerte. Das gehe auch unmissverständlich aus der Stellungnahme seiner Organisation zum Verordnungsentwurfs des Staatsministeriums über die Einrichtung der Laufbahn des höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienstes hervor. Der BBW lehne eine solche Laufbahn nicht nur ab, sondern halte sie rechtlich sogar für nicht zulässig. Schließlich könnten Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen wie Geschichtswissenschaften, Rhetorik, Religionswissenschaften, Journalismus, Kommunikationswissenschaften, Planung und Partizipation, Sprachwissenschaften, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Soziale Arbeit, Ethnologie, Kulturwissenschaften und Soziologie kaum hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, was dem Beamtenstatus widerspreche. Zudem blieben die vorgesehenen Anforderungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigung des höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienstes durch eine dreijährige Berufstätigkeit hinter den Anforderungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den höheren Verwaltungsdienst deutlich zurück.
Kritisch beleuchtet hat der BBW auch noch, dass der Verordnungsentwurf aus dem grün geführten Staatsministerium kommt und nicht aus dem für solcherlei Angelegenheiten zuständigem Innenministerium, bevor die Stellungnahme mit der Feststellung endet: „Der BBW muss – auch vor der aktuellen Debatte um den Landeshaushalt – darauf hinweisen, dass eine Verbeamtung kein Selbstzweck ist. Vielmehr ist aufgrund des vorliegenden Entwurfs zu befürchten, dass vorhandene Beschäftigte im Staatsministerium, den Ministerien oder im parlamentarischen Beratungsdienst, die die Voraussetzungen des aktuellen Laufbahnrechts nicht erfüllen können, rechtzeitig vor der Landtagswahl versorgt werden sollen.“
Berichte und Kommentar der Stuttgarter Zeitung vom 22.08.2024