20. Februar 2017
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Reform zur finanziellen Ausstattung der Landtagsabgeordneten

BBW hält Verdoppelung des Personalbudgets für überzogen

Auch nach der Kehrtwende von Grünen, CDU und SPD bei der Altersversorgung der Landtagsabgeordneten ist die Kritik am Gesamtpaket ihrer finanziellen Ausstattungen nicht verstummt. Jetzt geht es um das fast verdoppelte Mitarbeiterbudget, das neben anderen auch BBW-Chef Volker Stich für überzogen hält. „Ich kenne keine ernstzunehmende Untersuchung, die aufzeigt, dass die Abgeordneten ihre Aufgaben nicht erledigen könnten und deshalb doppelt so viele Mitarbeiter bräuchten“, sagte er gegenüber der Südwest Presse.

Als die Pläne zur Reform der finanziellen Ausstattung von Abgeordneten  am 7. Februar 2017 bekannt wurden, waren die Wogen der Empörung hochgeschlagen.  Als dann das Parlament nur wenige Tage später beschloss, den seit 2011 privat fürs Alter vorsorgenden Abgeordneten die Rückkehr zur Pension zu ermöglichen,  zudem die steuerfreie Kostenpauschale um knapp 700 auf künftig 2160 zu erhöhen und das Mitarbeiterbudget  auf 10 438 Euro pro Abgeordneten zu verdoppeln, war die öffentliche Kritik so riesengroß geworden, dass Grüne, CDU und SPD am 14. Februar 2017 ihren Beschluss zur Altersversorgung zurückgezogen haben. Die beiden anderen Komponenten des Pakets sollen jedoch wie beschlossen zum 1. Mai 2017 in Kraft treten.

Abgesehen davon, dass der jüngste Beschluss von Grünen, CDU und SPD zur Abgeordnetenpension nicht ohne weiteres aus dem beschlossenen Reformgesetz herausgenommen werden kann, hat sich die Kritik auf das Gesamtpaket, insbesondere auf das fast verdoppelte Mitarbeiterbudget ausgeweitet. In der Heidelberger Rhein-Neckar-Zeitung rechnet BBW-Chef Stich vor: Der Betrag entspreche dem Bruttoentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 15, Stufe 5 und zusätzlich eines Beschäftigten der niedrigeren Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder. TV-L 15 entspreche in etwa A 15. Die Besoldungsstufe A 15 sei für Führungskräfte des Landes gedacht, etwa für Chefs kleinerer Finanzämter, oder die stellvertretenden Schulleiter großer Gymnasien, sagt Stich und betont zugleich: Während für diese Positionen strenge Kriterien gelten, gebe es für Mitarbeiter der Abgeordneten keinerlei formale Voraussetzungen. Sie dürften mit den Politikern nur weder verwandt noch verschwägert sein.

Mahnende Worte zum gesamten Gesetzeskomplex kommen von dem Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim. Er wird von der Presse mit folgendem Satz zitiert: „Ich würde dem Ministerpräsidenten empfehlen, beide Gesetzesteile nicht zu unterschreiben, weil ich sie vom Verfahren wie vom Inhalt her für verfassungswidrig halte.“