06. März 2019
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Mehr Geld für Beamte und Versorgungsempfänger

BBW begrüßt die rasche Entscheidung

Der BBW begrüßt, dass Finanzministerin Edith Sitzmann bereits drei Tage nach dem Tarifabschluss für die öffentlich Beschäftigten der Länder angekündigt hat, man werde das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde gegenwärtig in ihrem Haus erstellt.

Mit dem von der Finanzministerin angekündigten Vorhaben kommt die Landesregierung den Forderungen des BBW nach und reiht Baden-Württemberg in die Gruppe der Bundesländer ein, die die Tarifabschlüsse adäquat auf die Beamtenschaft übertragen.

BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger wertet dieses Signal der Wertschätzung als gute Grundlage für die anstehenden Gespräche mit dem Finanzministerium und den Fraktionen, bei denen es darum gehen wird, wie der Abstand der Beamtengehälter im Land zur Besoldung im Bund, in Bayern und in Sachsen zu verringern ist.

Noch nie gab es nur drei Tage nach dem Tarifabschluss eine Mitteilung aus dem Finanzministerium zur Art und Weise wie das Tarifergebnis auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden soll. In diesem Jahr ist alles anders, auch der Ton. „Die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter in Baden-Württemberg leisten täglich kompetente Arbeit und engagieren sich für das Wohl unseres Landes. Sie verdienen eine angemessene Teilhabe an der Einkommensentwicklung“, heißt es in dem Schreiben der Finanzministerin. Und weiter ist dort zu lesen, dass für Sitzmann der Umgang mit dem Tarifergebnis auch eine Frage der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten sei. Diese Wertschätzung solle durch die vorgeschlagene Übertragung auf die Besoldung und Versorgung in praktische Politik umgesetzt werden. Ein solches positives Signal steigere zudem die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber und helfe im Wettbewerb um die besten Köpfe.

Laut Finanzministerium sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge systemgerecht um das Gesamtvolumen von 3,2 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2019, von weiteren 3,2 Prozent zum 1. Januar 2020 sowie von weiteren 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021 angehoben werden. Entsprechend der Regelungen über die Ausbildungsentgelte im Tarifabschluss sollen die Anwärtergrundbeträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 50 Euro sowie zum 1. Januar 2020 um weitere 50 Euro angehoben werden.