12. Juli 2018

Mit Ministerialdirektor Krauss erörtert: das LBV und die Beihilfe-Misere

Vorausgesetzt es klappt alles wie geplant, dann hat das Warten bald ein Ende

Nachdem das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) seit Monaten mit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen in Verzug ist, wurde jetzt das Finanzministerium aktiv: Mit einem Bündel an Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Beihilfeberechtigte wieder zeitnah über die Beihilfe zu ihren Krankheitskosten verfügen können.

 „Wir gehen davon aus, dass unser Maßnahmenpaket greift und die langen Wartezeiten bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen schon bald der Vergangenheit angehören“, sagte Ministerialdirektor Jörg Krauss, gegenüber BBW-Vorsitzendem Kai Rosenberger, der am 6. Juli 2018 den Ärger um die Beihilfe im Gespräch mit dem Amtschef des Finanzministeriums erneut thematisiert hatte.

Angefangen hatte der Ärger um die Beihilfe zum Jahreswechsel 2017/2018 mit dem Hacker-Angriff auf den Server des LBV. Das Kundenportal der Behörde musste abgeschaltet werden. Mehr als zwei Wochen lief gar nichts mehr auf elektronischem Weg. Zwar ging das neue Kundenportal bereits am 17. Januar 2018 wieder ans Netz, doch die Probleme mit der Beihilfe waren damit nicht vom Tisch. Viele Benutzer kamen mit dem neuen System nicht zurecht und der Versuch bei den Sachbearbeitern telefonisch nachzufragen, endete in der Regel in der Warteschleife. In der Zwischenzeit stapelten sich beim LBV die Beihilfeanträge, Woche für Woche wurden es mehr und mehr. Zwar setzte man in der Behörde alles daran die Angelegenheit in den Griff zu bekommen. Vergebens. Stattdessen hagelte es Beschwerden, bei der Behörde selbst, insbesondere aber beim BBW und seinen Mitgliedsverbänden, vor allem beim Seniorenverband. BBW und Seniorenverband wandten sich an das LBV mit der Forderung, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Dort zeigte man Verständnis für den Unmut der Betroffenen, ebenso Ministerialdirigentin Dr. Cornelia Ruppert aus dem Finanzministerium, die Anfang März 2018 BBW-Chef Rosenberger und seinem Stellvertreter Lautensack versicherte, man arbeite an einer Lösung des Problems. Doch an den langen Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge änderte sich in den darauf folgenden Monaten nahezu nichts.

Das soll jetzt anders werden. Die jüngsten Gespräche mit Ministerialdirektor Krauss, in deren Verlauf BBW-Chef Rosenberger die Beihilfe-Misere immer wieder thematisierte hatte, zeitigen jetzt Erfolg: Laut Krauss setzt das Finanzministerium zur besseren Aufgabenabwicklung im Bereich Beihilfe beim LBV folgende Maßnahmen mit sofortiger Wirkung um:

  • Einrichtung einer Steuerungsgruppe, die direkt unter der Präsidentin angesiedelt wird;
  • 20 Personen werden aus der Verwaltung abgezogen und für die Bearbeitung der Beihilfeanträge eingesetzt;
  • Überstunden werden angeordnet;
  • bei plausiblen Sachverhalten wird die Prüfung stark verkürzt.

Krauss geht davon aus, dass durch diese Maßnahmen, Wartezeiten von sieben  Wochen und mehr bis zur Auszahlung der Beihilfe auf ein erträgliches Maß zurückgefahren werden können.

 

Verfassungskonforme Besoldung

Ein weiterer Schwerpunkt der Unterredung betraf die amtsangemessene Besoldung. Rosenberger erneuerte in diesem Zusammenhang die Forderung seiner Organisation nach einer verfassungskonformen Besoldung, durchgängig für alle Besoldungsgruppen, die alle Kriterien der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Besoldung aus dem Jahr 2015 erfüllt. Aufs Tempo drückt der BBW bei einer Korrektur der Besoldung in den Besoldungsgruppen A 5, A 6 und A 7 weil dort unter bestimmten Voraussetzungen die Bezüge der Beamtinnen und Beamten unterhalb der Fünfzehn-Prozent-Grenze zur Sozialhilfe liegen und somit nicht mehr verfassungskonform sind. „Wir erwarten, dass hier noch in diesem Jahr  eine kurzfristige Lösung gefunden wird“, sagte Rosenberger. Zugleich wies er darauf hin, dass der BBW in diesem Bereich Verfassungsklagen vorbereitet.

 

Stellenobergrenzen

Stellenobergrenzen engen die Einstellungsmöglichkeiten der Behörden ein. Eine solche Regelung ist kontraproduktiv, insbesondere in Zeiten, wo Nachwuchs nur schwer zu rekrutieren ist. Aus gutem Grund habe man die Stellenobergrenzenverordnung für die Kommunalverwaltung aufgehoben, sagte Rosenberger gegenüber Ministerialdirektor Krauss und forderte die Abschaffung der Stellenplanobergrenzen auch innerhalb der gesamten Landesverwaltung

 

Angleichung der Beförderungswartezeiten

Geht es um die erste Beförderung nach der Ausbildung oder nach einem Laufbahnwechsel, dann gilt bislang im Bereich der Finanzverwaltung anderes als in den übrigen Ressorts. Im Gespräch mit Ministerialdirektor Krauss hat BBW-Chef Rosenberger deutliche Signale wahrgenommen, dass das Finanzministerium der Forderung von DSTG und BBW in Kürze nachkommen wird, die dreijährigen Beförderungswartezeiten für die erste Beförderung nach der Ausbildung oder auch nach einem Laufbahnwechsel (Aufstieg) analog zu den übrigen Ressorts auf ein Jahr zu reduzieren. Rosenberger ist sich sicher: „Dies trägt zu einer Steigerung der Attraktivität der Finanzverwaltung bei.“