30. Januar 2019

Seit Januar 2019

PKV-Aufnahmegarantie jetzt auch für Beamte auf Widerruf

Die privaten Krankenversicherer haben jetzt auf eine Forderung des Beamtenbunds reagiert, die BBW-Chef Kai Rosenberger zuletzt vor dem Landeshauptvorstand des BBW im November 2018 thematisiert hatte. Die wichtige Neuregelung: Die Aufnahmegarantie der Privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamtenanfänger gilt ab sofort auch für „Beamte auf Widerruf“. Sie können nun ebenso wie alle anderen Beamten die Vorteile der Kombination von privater Krankenversicherung und Beihilfe in Anspruch nehmen. Die PKV hat mit Wirkung ab Januar 2019 die seit vielen Jahren bewährten Öffnungsaktionen für Beamte entsprechend erweitert.

Die Öffnungsaktionen beinhalten:

  • Anspruch auf Aufnahme in beihilfekonforme Krankheitskostentarife,
  • Kein Aufnahmehöchstalter,
  • keine Leistungsausschlüsse und
  • Begrenzung eventueller Risikozuschläge auf höchstens 30 Prozent des tariflichen  Beitrages.

Diese Vorteile gelten auch für Kinder und Ehe-/Lebenspartner der Beamtenanwärter, sofern diese sich nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.

Um davon profitieren zu können, müssen die Beamten auf Widerruf innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung bei einem teilnehmenden Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen.

Diese Frist gilt auch, wenn das Beamtenverhältnis bereits im Jahr 2018 begonnen wurde. Beispiel: Bei Beginn des Beamtenverhältnisses am 1. Oktober 2018 können die Beamten auf Widerruf noch bis zum 31. März 2019 einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen.

Alle Informationen zu den Öffnungsaktionen und zu den teilnehmenden Versicherungsunternehmen sind in einem Merkblatt und einer Broschüre des PKV-Verbandes nachzulesen unter:

https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/