01. Februar 2019

Thema: Die Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit

Gespräche mit der frauenpolitischen Sprecherin der SPD

  • Foto: BBW
    Im Gespräch zum Thema ChancenG v. L. Sabine Wölfle (MdL) und die BBW-Landesfrauenvertreterin Heidi Deuschle

Am 16.1.2019 hat Heidi Deuschle, Vorsitzende der BBW Landesfrauenvertretung mit Sabine Wölfle (MdL), frauenpolitische Sprecherin der SPD ein kurzfristig festgesetztes Gespräch zum Thema Evaluation des ChancenG geführt. Ein großer Teil des Gesprächs drehte sich um die Schwachstellen des ChancenG 2016, dass dieses Jahr noch evaluiert werden soll.

Zunächst hat sie die Notwendigkeit einer Stufenvertretung der Beauftragten für Chancengleichheit in den einzelnen Ressorts dargestellt und Frau Wölfle dazu die bislang vorliegende, unbefriedigende Ausgangslage erläutert. Die Problematik war Frau Wölfle rasch klar. Im weiteren Gespräch konnte Heidi Deuschle hinsichtlich der nicht klar geregelten Entlastung der Beauftragten für Chancengleichheit vor allem auch mit dem Hintergrund der zusätzlichen Zuständigkeit für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf noch einen wesentlichen Punkt aufgreifen, der unbedingt geändert werden sollte. Hier konnte sie auch anhand der gelebten Praxis aufzeigen, wo konkret der Schuh drückt. Frau Wölfle sicherte zu, dass Sie sich dafür einsetzen wird, dass im Rahmen der Evaluation diese verbesserungswürdigen Punkte einfließen.

 

Da die Regelung der Entlastung der Beauftragten für Chancengleichheit schon gleich nach Verabschiedung des Gesetzes als Problem erkannt wurde, hatte Frau Wölfle bereits am 28.10.2016 eine Landtagsanfrage bezüglich dieses Punktes gestellt und angefragt in wieweit die Schlichtungsstelle zur Lösung von diesbezüglich auftretenden Konflikten angerufen wird. Die Schlichtungsstelle besteht aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des für Frauenfragen zuständigen Ministeriums als Vorsitzende oder Vorsitzender, einer Vertreterin oder einem Vertreter des betroffenen Fachministeriums und einer dritten Person mit Befähigung zum Richteramt, die der baden-württembergischen Arbeits- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit angehört und von dem für

Frauenfragen zuständigen Landtagsausschuss zu benennen ist. Die Antwort des Sozialministeriums, dass es keine Probleme gäbe, weil bei den Schlichtungsstellen nichts ankommt, war damals das Ergebnis. Mittlerweile ist klar, dass bei der Schlichtungsstelle deshalb nichts ankommt, weil die Abhängigkeit der Beauftragten für Chancengleichheit von der Dienststellenleitung bezüglich Beförderung und Beurteilung ein tatsächliches Hindernis in der Umsetzung des ChancenG und damit natürlich auch in der Durchsetzung des Umfangs der Entlastung darstellt. Dieser Punkt wird laut Aussage von Frau Wölfle auch von anderen Verbänden stark kritisiert.