10. Mai 2017

Diskussion um Bürgerversicherung von der SPD neu eröffnet

BBW warnt: Wer die Beihilfe abschaffen will, begibt sich auf verfassungsrechtlich dünnes Eis

Die Diskussion ist neu eröffnet: Die SPD will das Thema Bürgerversicherung in den Wahlkampf tragen. Das war dem Staatsanzeiger vom 5. Mai 2017 zu entnehmen. Das Blatt zitiert Karl Lauterbach, den stellvertretende Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, der angekündigt habe, „auch im Fall eines Fortbestehens der Großen Koalition auf Bundesebene auf den Wegfall der Beihilfe zu bestehen“. BBW-Chef Volker Stich warnt vor einer zwangsläufigen Überführung der Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung: „Das wäre ein Experiment, das nicht funktionieren wird.“ Zudem wäre ein solcher Schritt verfassungsrechtlich höchst bedenklich.

Seit vielen Jahren wird diskutiert, ob es sinnvoll ist, zwei getrennte Versicherungssysteme – nämlich eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und eine Private Krankenversicherung (PKV)  - nebeneinander für die Gesundheitsversorgung vorzuhalten. Während in den Reihen von CDU/CSU und bei den Liberalen sich die Mehrheit für ein Festhalten am dualen Krankenversicherungssystem ausspricht, wollen Sozialdemokraten, Grüne und Vertreter der Partei „die Linke“ dieses zugunsten einer Bürgerversicherung kippen. Sie sprechen von einer Zwei-Klassen-Medizin und argumentieren, das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung sei ökonomisch nicht begründbar. Zudem verweisen sie darauf, dass ein solches duales Krankenversicherungssystem in Europa einmalig sei, seit zuletzt die Niederlande es im Jahr 2006 zugunsten eines einheitlichen Systems für alle Bürger und Bürgerinnen abgeschafft haben.

Gerade aber das Beispiel Niederlande ist für BBW-Chef Stich eher geeignet, von den Plänen einer Einheitsversicherung Abstand zu nehmen. Dort zeige sich inzwischen, dass die Umstellung auf eine einheitliche Krankenversicherung  nicht der erwartete große Wurf gewesen sei, sagt er. Die erhofften Einsparungen seien nämlich ausgeblieben.

Im Übrigen weist der BBW-Vorsitzende darauf hin, dass sich der Gesetzgeber mit einer Überführung der Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung auf verfassungsrechtlich dünnes Eis begeben würde. Denn eine solche Umstellung führe dazu, dass der Beitrag deutlich höher ausfalle, den Beamte dann für ihre Krankenversicherung aufbringen müssten, als bisher, wo sie nur den Betrag versichern müssen, der durch die Beihilfe nicht abgedeckt ist. Für BBW-Chef Stich steht fest: Im Klartext bedeute dies, dass die Beamten – wie auch die Versorgungsempfänger – am Ende die Überführung in die Gesetzliche Krankenversicherung mit einem Einkommensverlust zu bezahlen hätten,  was wiederum einem Eingriff in die Alimentation gleichkomme.

Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt auch aufgrund der niederländischen Erfahrungswerte stuft BBW-Chef Stich die Diskussion um die Bürgerversicherung als ideologische Auseinandersetzung ein, die in den Monaten vor der Bundestagswahl neue Fahrt aufgenommen habe. Der BBW werde deshalb seine Mitglieder auffordern, sie mögen sich genau anschauen, was die zur Wahl stehenden Parteien zum Thema Bürgerversicherung zu sagen haben.  Schließlich gehöre die eigenständige Beamtenalimentation und -versorgung zu den sogenannten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die in Artikel 33 des Grundgesetzes festgeschrieben sind.