30. August 2017

Zumeldung zur FDP-Pressekonferenz

BBW appelliert an die Politik: Am dualen Krankenversicherungssystem festhalten

Der BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) appelliert an die Politik, am dualen Krankenversicherungssystem weiterhin festzuhalten, um auch in Zukunft eine gute medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger vorhalten zu können. Eine Einheitsversicherung, wie sie von der SPD, den Grünen und Teilen der Linken favorisiert wird, kann nach Auffassung des BBW diesem An-spruch nicht gerecht werden. Deshalb lehnt er eine Bürgerversi-cherung nicht nur ab, sondern warnt zugleich vor einer zwangsläufigen Überführung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): „Das wäre ein Experiment, das nicht funktionieren wird“ erklärte BBW-Chef Volker Stich heute (30.08.2017) mit dem Hinweis, dass ein solcher Schritt verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei.

Kritisch bewertet der BBW auch den Vorstoß des Hamburger Senats, das eigenständige Krankenversicherungssystem der Beamten aufzuweichen. Dort ist geplant entsprechend dem Arbeitgeberanteil bei Arbeitnehmern von August 2018 an Beamtinnen und Beamten der Hansestadt eine Beihilfe-Pauschale zu gewähren, wenn diese sich gesetzlich krankenversichern oder eine private Vollversicherung abschließen wollen.

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat das Hamburger Vorhaben als „Mogelpackung“ bezeichnet. Ähnlich sieht dies auch BBW-Chef Stich. Fakt sei schließlich, dass Hamburg mit seinem pauschalierten Zuschuss an GKV-versicherte Beamte einen Arbeitgeberzuschuss im Sinne des SGB V schaffe und damit unzulässig in bundeseinheitliche Regelungstatbestände eingreife.

Alle Wahljahre wieder hat die Bürgerversicherung Hochkonjunktur, auch 2017. Den lautstarken Auftakt für die stets wiederkehrende Diskussion hat zu Jahresbeginn die Bertelsmann Stiftung mit ihrer Studie geliefert, wonach Bund und Länder bis zum Jahr 2030 rund 60 Milliarden einsparen könnten, wenn man die Beihilfe streichen und die Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung überführen würde. Im August 2017, also wenige Wochen vor dem Wahltermin, hat der Stadtstaat Hamburg versucht, mit seiner Beihilfe-Pauschale einen Weg in Richtung Bürgerversicherung durch die Hintertür anzubahnen. 

Neu sind solcherlei Bestrebungen nicht. Seit vielen Jahren wird diskutiert, ob es sinnvoll ist, zwei getrennte Versicherungssysteme – nämlich eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und eine Private Krankenversicherung (PKV) - nebeneinander für die Gesundheitsversorgung vorzuhalten. Während in den Reihen von CDU/CSU und bei den Liberalen sich die Mehrheit für ein Festhalten am dualen Krankenversicherungssystem ausspricht, wollen Sozialdemokraten, Grüne und Vertreter der Partei „die Linke“ dieses zugunsten einer Bürgerversicherung kippen. Sie sprechen von einer Zwei-Klassen-Medizin und argumentieren, das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung sei ökonomisch nicht begründbar. Zudem verweisen sie darauf, dass ein solches duales Krankenversicherungssystem in Europa einmalig sei, seit zuletzt die Niederlande es im Jahr 2006 zugunsten eines einheitlichen Systems für alle Bürger und Bürgerinnen abgeschafft haben.

Gerade aber das Beispiel Niederlande ist für BBW-Chef Stich eher geeignet, von den Plänen einer Einheitsversicherung Abstand zu nehmen. Dort zeige sich inzwischen, dass die Umstellung auf eine einheitliche Krankenversicherung nicht der erwartete große Wurf gewesen sei, sagt er. Die erhofften Einsparungen seien nämlich ausgeblieben.

Im Übrigen weist der BBW-Vorsitzende darauf hin, dass sich der Gesetzgeber mit einer Überführung der Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung auf verfassungsrechtlich dünnes Eis begeben würde. Denn eine solche Umstellung führe dazu, dass der Beitrag deutlich höher ausfalle, den Beamte dann für ihre Krankenversicherung aufbringen müssten, als bisher, wo sie nur den Betrag versichern müssen, der durch die Beihilfe nicht abgedeckt ist. Für BBW-Chef Stich steht fest: Beamte – wie auch die Versorgungsempfänger – müssten am Ende die Überführung in die Gesetzliche Krankenversicherung mit einem Einkommensverlust bezahlen, was einem Eingriff in die Alimentation gleichkomme.

Aufgrund dieser Faktenlage hat BBW-Chef Stich in den zurückliegenden Monaten immer wieder aufgefordert, Beamte und Versorgungsempfänger mögen sich genau anschauen, was die zur Wahl stehenden Parteien zum Thema Bürgerversicherung zu sagen haben. Schließlich gehöre die eigenständige Beamtenalimentation und -versorgung zu den sogenannten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die in Artikel 33 des Grundgesetzes festgeschrieben sind.