Organisationstruktur

Dem Beamtenbund Tarifunion Baden-Württemberg (BBW) gehören 13 Bundesbeamtenverbände und 22 Fachgewerkschaften an.

Regierungsbezirksverbände

Der BBW gliedert sich in 4 Regierungsbezirksverbände, deren Bereiche sich mit denen der Regierungsbezirke decken. Zuständigkeit, Aufgaben und Organisation der Regierungsbezirksverbände werden durch vom Landeshauptvorstand zu beschließende Richtlinien festgelegt.

Organe

Organe des BBW sind:

  • der Gewerkschaftstag,
  • der Landeshauptvorstand,
  • der Landesvorstand,
  • die Landesleitung.

Der alle fünf Jahre stattfindende Gewerkschaftstag ist das oberste Organ des BBW. Er legt die Grundsätze für die berufspolitische Arbeit fest, entscheidet über Satzungsänderungen und wählt die Landesleitung für fünf Jahre. Der Gewerkschaftstag setzt sich zusammen aus dem Landeshauptvorstand, den Vertretern der Mitgliedsverbände und Fachgruppen.

Der Landeshauptvorstand, der aus dem Landesvorstand sowie Vertretern der Mitgliedsverbände und Fachgruppen besteht, tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Er beschließt insbesondere über organisatorische, gewerkschaftspolitische, rechtliche und soziale Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, bewilligt den Haushalt und beruft Kommissionen.

Der Landesvorstand, der sich aus der Landesleitung, den Regierungsbezirksverbandsvorsitzenden, Vertretern der Mitgliedsgewerkschaften, des Arbeitnehmerausschusses, der Frauenvertretung, des privatisierten Bereichs und der BBW Jugend zusammensetzt, tritt alle dei Monate zusammen und beschließt über die laufenden wichtigen organisatorischen und beamtenpolitischen Fragen. Er verwaltet das Landesvermögen, soweit dies nicht dem Landeshauptvorstand oder dem Gewerkschaftstag vorbehalten ist.

Die Landesleitung besteht aus dem Landesvorsitenden und sechs stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Hauptgeschäftsführer. Die Landesleitung ist im Rahmen der vom Gewerkschaftstag, dem Landeshauptvorstand und dem Landesvorstand gefassten Beschlüsse verantwortlich. Zur Erledigung der Geschäfte bedient sie sich der Landesgeschäftsstelle, die die laufenden Geschäfte führt und deren Tätigkeit sie überwacht.