Seminare
Seminarangebote im Jahr 2024
In Zusammenarbeit mit der dbb-akademie führt der BBW - Beamtenbund Tarifunion im Jahr 2024 folgende verbandsbezogene Bildungsveranstaltungen durch:
Öffentlichkeitsarbeit mit Social Media für Verbände
am 04.06.2024 - ONLINE
Seniorengesundheit
vom 24.06. bis 25.06.2024 in Stuttgart
Visualisierung in der Konfliktlösung – damit alle was davon haben
am 10.07.2024 - ONLINE
Das Nächste kann kommen:
Resilienz steigern, Herausforderungen annehmen
am 26.09.2024 - ONLINE
Über unser Seminarangebot hinaus bieten wir auch die Möglichkeit, über „Voucher“ Seminare der dbb akademie zu buchen. Mit diesen Gutscheinen besteht die Möglichkeit, vergünstigt an Seminaren des offenen Programms der dbb akademie teilzunehmen.
Interessenten informieren sich auf der Homepage der dbb akademie (www.dbbakademie.de) bei den Seminaren im „offenen Programm“ (Kennbuchstabe „Q“ vor der Seminarnummer) und fragen dann beim BBW nach, ob für diese Veranstaltung Voucher zur Verfügung stehen.
Mit diesem Angebot wollen wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit einräumen, zu einem vergünstigten Seminarbeitrag von dem vielseitigen Seminarangebot der dbb akademie Gebrauch zu machen.
Alle Seminare sind auch für Nichtmitglieder offen. Der Seminarbeitrag beträgt bei Nichtmitgliedern das Doppelte des ausgewiesenen Betrages.
Anmeldungen können nur über die Landesgeschäftsstellen der Mitgliedsverbände des BBW entgegengenommen werden. Diese halten Anmeldeformulare bereit. Eine unmittelbare Anmeldung bei der dbb Akademie ist nicht möglich. Anmeldeformulare sowie unser Seminarprogramm finden Sie auch im Internet unter www.bbw.dbb.de. Seminare, die die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, werden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Seminartermin abgesagt. Daher empfehlen wir, sich zeitnah für die gewünschten Seminare anzumelden.
Darüber hinaus verweisen wir auf die weiteren von der dbb akademie angebotenen Seminare, die Sie im Internet unter www.dbbakademie.de finden.
Die vorgestellen Seminare erfüllen ggf. die Voraussetzungen zur Freistellung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW), sofern die Inhalte entweder zur beruflichen oder zur ehrenamtlichen Weiterbildung der jeweiligen Teilnehmenden in Frage kommen.